Foto: Uwe Weiser/LVR
Sehr verehrte
Frau Vorsitzende Henk-Hollstein,
Frau Direktorin Lubek,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste und Presse.
Dies ist bekanntlich eine Premiere. Ich stehe hier als Fraktionsvorsitzender der Alternative für Deutschland vor ihnen und nehme Stellung zu dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes für die kommenden zwei Jahre.
Gestatten Sie mir zuvor eine persönliche Bemerkung: Da uns – also der Alternative für Deutschland – natürlich bekannt war, mit welchen Vorurteilen wir zu kämpfen haben werden, da sich nicht einmal die Medien mit unserem Parteiprogramm beschäftigt haben, haben wir unsere Plätze in diesem Gremium mit gemischten Gefühlen eingenommen. Hier und heute muss ich allerdings sagen, dass wir im Großen und Ganzen besser behandelt wurden, als wir es erwartet hatten. Zwar sind wir noch nicht bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit angekommen, aber ich sehe in diesem Punkt gute Fortschritte, indem erkannt wird, dass wir jederzeit bereit sind, vernünftige Sacharbeit zu leisten.
Die Gemeinsamkeiten hören allerdings dann schnell auf, wenn wir zum Thema des heutigen Tages kommen: Dem Haushalt. Ein „weiter so“ ist mit uns nicht zu machen.
Ich habe in diesem Jahr öfter das Stichwort von der „kommunalen Familie“ gehört. Natürlich geht die Unterhaltspflicht nicht nur von oben nach unten. Aber in der Familie des LVR ist es ausschließlich so, dass die Kommunen die Ausgaben des LVR bestreiten, die allein dieser in ihrer Höhe festlegt. Da können wir keinen Familiensinn erkennen. In einer Familie werden Lasten gleichmäßig getragen und vor allem nicht einseitig von oben nach unten durchgereicht. Ich darf die Kämmerin, Frau Landesräten Hötte mit dem Satz zitieren: „Die Kommunen sind die letzten in der Nahrungskette“. So ist es und was daraus entsteht, ist sehr schade. Wer kennt nicht als Vertreter in den örtlichen Räten die Beschwerden über erhöhte Grundsteuern oder die Schließung von Freizeiteinrichtungen, die die Gemeinde wirtschaftlich einfach nicht mehr stimmen kann. Bei uns im Kreis Mettmann macht die Landschaftsumlage über 50 % der Kreisumlage aus!
Dies alles hindert Sie, meine Damen und Herren, aber nicht daran, hier und heute Etats durch zu winken, die die Belastungsgrenze von Kreisen und kreisfreien Städten schlicht übersteigen. Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Uns geht es nicht um die uns anvertrauten Menschen, die selbstverständlich der Unterstützung und Fürsorge unsererseits bedürfen. Die hierfür notwendigen Ausgaben stehen auch für uns nicht zur Diskussion. Ich betone allerdings: „notwendigen“. Wenn aber für die sogenannten peer-Beratungen pro Beratung 6.400 € anzusetzen sind, halten wir das für überzogen und nicht mehr zu rechtfertigen. Da steht die Kirche nicht mehr im Dorf!
Und, meine Damen und Herren, sie wissen aus ihren Heimatgemeinden, dass man mit 6.400 € auch oder sogar besser 2 Klassenräume oder eine Toilette einer maroden Schule sanieren könnte.
Was wir auch übertrieben finden, sind die Aufwendungen für die „Verwaltung der Verwaltung“ und fangen natürlich direkt bei uns selbst, nämlich den Fraktionszuwendungen an. Ein Fraktionsetat von etwa 180.000 € im Jahr für unsere nur 7-köpfige Fraktion ist keinem Steuerzahler vermittelbar. Schade, dass wir mit dieser Ansicht alleine dastehen.
Es ist auch keine neue Erkenntnis, dass man umso mehr Geld ausgibt, je mehr man zur Verfügung hat. Die Rückgabepflicht von Überschüssen am Jahresende ist dabei nur ein schwacher Trost.
Auch die Finanzierung von Reisetätigkeiten – namentlich von Ausschüssen – trägt nicht wirklich zur qualitativen Steigerung der fachlichen Arbeit eines Ausschusses bei. Hier wird Geld verbrannt, dass besser bei unseren Finanziers, nämlich den Gemeinden und damit innerhalb unserer Familie verbleiben sollte.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wir gönnen allen Verwaltungsmitarbeitern des LVR Wohlstand bis hin zum Reichtum. Aber wir müssen auch erkennen, dass das Besoldungsgefüge sich nach oben hin von den Besoldungen im Landesdienst abhebt. Hier wäre nach unserer Einschätzung etwas mehr Mäßigung angezeigt. Eine Einstellung im höheren Dienst muss nicht direkt mit der Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsdirektor) erfolgen und Beförderungen müssen auch nicht taggenau mit ihrer rechtlichen Zulässigkeit vollzogen werden.
Lassen Sie uns diese Selbstbedienungsmetalität bitte gemeinsam kritisch überdenken.
Daher kann ich Ihnen hier und heute nur zurufen: Wir müssen alle den Gürtel etwas enger schnallen. Und wir müssen zumindest das Loch treffen, das wir unseren Familienmitgliedern zumuten. Es kann nicht richtig sein und wir halten es auch nicht für vertretbar, wenn unser Gürtel noch ein Loch weiter gestellt wird, während wir von unseren Familienangehörigen (also den Kreisen und ihren Städten) höhere Abgaben und damit eine Wespentaille verordnen.
Die Landschaftsumlage beträgt 2022 knapp 3,2 Milliarden Euro und soll im Folgejahr 2023 nochmals um etwa 120 Millionen Euro steigen. Mit einer Selbstverständlichkeit werden diese jährlichen Erhöhungen eingeplant, bis der Umlagesatz im Jahr 2026 auf 17,1 % und damit fast 2 Prozentpunkte mehr als in 2022 steigen soll. Alles Geld unserer schwächsten Familienmitglieder. Unter Haushaltskonsolidierung verstehen wir etwas andere!
Wir sehen uns als Anwalt der Kommunen und ich hoffe sehr darauf, dass der eine oder andere von ihnen, der auch in einer Kommune in der Verantwortung steht, unsere Sichtweise übernimmt, auch wenn dies vielleicht erst bei den nächsten Haushaltsplanberatungen der Fall sein wird. Hier und heute können wir aus den genannten Gründen den vorgelegten Haushaltsplanentwurf nur ablehnen. Wir möchten allerdings der Kämmerin, Frau Landesrätin Hötte, für Ihre Unterstützung bei unseren Beratungen recht herzlich danken. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke ich für die Aufmerksamkeit.