Gerichtsurteil: Ablehnung der AfD-Kandidaten war rechtswidrig!

Das Verwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung unter Anwesenheit des stv. AfD-Fraktionsvorsitzenden Ralf Dick und der Fraktionsgeschäftsführerin Irmhild Boßdorf am 15. Juni 2023 entschieden, dass die mehrmalige Ablehnung von AfD-Ausschussumbesetzungen durch die Mehrheitsfraktionen in der Landschaftsversammlung Rheinland (LVR) rechtswidrig war (Aktenzeichen: 4 K 454/23). Zwar sei laut mündlicher Urteilsbegründung durch die Präsidentin des Verwaltungsgerichts eine „Wahl“ […]

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