Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz von Yannick Noe

Denkmalschutzgesetz NRW

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Im folgenden zitieren wir die Stellungnahme:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vielen Dank für die Einladung zur Anhörung als Sachverständigen des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zum neuen Denkmalschutz-Gesetz für NRW und die Möglichkeit, sich dazu äußern zu können. 

Mit Interesse habe ich die diversen Entwurfsphasen beobachtet und war gespannt, wie der dritte Entwurf aussehen würde. Umso weniger halte ich für sachgerecht, dass die breite Kritik an diesem Gesetzesentwurf seit 2020 unbeachtet blieb und Bedenken der Fachleute weiterhin ignoriert werden. Im Folgenden sind auszugsweise einige Punkte aufgeführt, die ich anzumerken habe: 

Nutzbarmachung und Nachhaltigkeit 

Das neue Gesetz zielt auf die Nutzbarmachung bestehender Denkmäler ab: So sollen auch denkmalgeschützte Objekte sinnvoll genutzt werden. Dabei wird jede mögliche Nutzung als sinnvoll angesehen. Hier stellt sich die Frage, welche Zahlen der Landesregierung zur Nutzung bzw. zum Leerstand von NRWs Denkmälern vorliegen. Ohne klare Faktenlage ist eine sachgerechte Abwägung zu diesem Teil des Gesetzes kaum möglich und jede Erörterung dazu bleibt eine Phantomdiskussion. Hier gilt in unseren Augen: Die wirtschaftliche Nutzbarmachung von Denkmälern ist nicht um jeden Preis zu forcieren. Nur eine denkmalverträgliche Lösung kann eine Option sein, wobei Gewinnmaximierung kein Kriterium sein darf. Auch der im Gesetzesentwurf mitschwingende Vorwurf, Denkmäler seien bisher nicht nachhaltig genug gewesen oder müssten zukünftig Belange des Klimaschutzes beachten, kann vernachlässigt werden. Aufgrund der Beschaffenheit und regionalen Bauweise sind Denkmäler im Gegensatz zu modernen Gebäuden deutlich nachhaltiger, als man glauben mag. Weitere wichtige Aspekte dazu sind von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zusammengetragen worden und im Internet einsehbar. 

Keine Vereinfachung, sondern nur Verwirrung 

Konkret hat man sich eine Stärkung des Denkmalschutzes sowie eine Vereinfachung der Verfahren gewünscht. Es ist unverständlich, warum unterschiedliche Arten von Denkmälern unterschiedliche Verfahren bekommen sollten. Dieses Gesetz stiftet Verwirrung und hat sich völlig zurecht den Beinamen „Bürokratiemonster“ verdient. Sieht das Ministerium die Untere Denkmalbehörde einer Kommune als nicht „angemessen ausgestattet“ an, so gilt es weiterhin ein Benehmen mit den Fachämtern herzustellen. Woher der jeweilige Denkmalbesitzer einschätzen soll, ob die Untere Denkmalbehörde vor Ort die Anforderungen erfüllt, bleibt ungewiss und schafft neue Unsicherheiten. 

Weiterhin genießen religiöse Verbände und die Kirchen eine Sonderrolle, die anderen Denkmalbesitzern nicht zuteilwird. Die Einberufung eines Sakralausschusses wirft Fragen auf, wie die Zukunft der Kirchen in NRW aussehen wird, wenn kirchliche Vertreter selbst über die kircheneigenen Immobilien mitentscheiden dürfen, die sie scheinbar allzu gerne abstoßen möchten, bevor sie unter Denkmalschutz gestellt werden. 

Anhörung statt Benehmen 

Die größte Expertise zum Thema Denkmalschutz lag jahrzehntelang gut aufgehoben bei den Landschaftsverbänden von LVR und LWL. Diese Denkmalfachämter werden gemäß dem neuen Entwurf nur noch angehört und können nicht im Vorfeld eingreifen: Ein Benehmen muss nicht mehr hergestellt werden. In unseren Augen kann dies Vorgänge vor Ort zwar beschleunigen, öffnet aber unsachgemäßer Vermischung von Interessen der Beteiligten Tür und Tor. Die Entmachtung der Fachämter ist eindeutig abzulehnen, da durch sie die „Vier-Augen-Regelung“ entfällt und eine Nutzbarmachung bzw. Gewinnerzielungsabsichten über den Denkmalschutz gestellt werden könnten. Politischer Druck auf weisungsgebundene Mitarbeiter der Kommunen wird schon kurzfristig zu Entscheidungen führen, die nicht im Interesse des Denkmalschutzes liegen können. 

Öffnung gegenüber dem „Klimaschutz“ und Erneuerbaren Energien 

Es ist unverständlich, wieso man im neuen Gesetzesentwurfes in § 9, der die Erlaubnispflichten bei Veränderungen an Baudenkmälern thematisiert, den Denkmalschutz gegenüber der Solaranlagenindustrie zurücktreten läßt. Mit einem Anteil von 1,5% machen historische Bauwerke nur einen winzigen Anteil der gesamten Bausubstanz in NRW aus. Die Regelung führt dazu, ehemals ästhetisch wertvolle Teile von Innenstädten mit PV-Anlagen völlig zu verunstalten und damit in ihrem identitätspolitischen Wert zu zerstören, und dies entzieht sich jeder denkmalpolitischen Logik. Vor allem, weil externe Lösung zur Stromversorgung, wie der Bau eines Solarparks, preiswerter und weniger aufwändig wären, und weil moderne Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz fallen, bei weitem noch nicht flächendeckend mit Solaranlagen ausgestattet sind. Wieso also jetzt mit den Denkmälern anfangen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nachrangig zu behandeln sind? 

Stärkung des Ehrenamtes 

Trotz Stellungnahmen sieht die dritte Fassung des Gesetzes immer noch keine eindeutige Stärkung der ehrenamtlichen Helfer der Fachämter für Bodendenkmalpflege in § 26 Abs. 2 vor. Ein Drittel der Aufschlüsse wird juristisch erstritten, während in zwei Drittel aller Fälle der Zugang für Bergungen verschlossen bleibt. In den aufgeschlossenen Fällen werden geschätzt 1 % der Versteinerungen geborgen. Der Rest endet als Baumaterial oder Straßenbelag. Hier fehlen klare Ambitionen, das historische wie paläontologische Erbe erhalten zu wollen. Der jetzige Zustand ist mehr als unbefriedigend und stellt keine Stärkung des Ehrenamts bzw. der Arbeitswirklichkeit in der Bodendenkmalpflege dar. 

Landesdenkmalrat 

Seit 1980 existiert im DSchG ein Denkmalrat, der aber von keiner einzigen Landesregierung seitdem einberufen wurde. In einer früheren Fassung des Gesetzesentwurfes fehlte dieser Rat, bis er mit der 2021-Fassung wieder eingeführt wurde. Seitdem wurde allerdings die Kritik an der Fassung nicht beachtet. Zuerst betrifft das die Problematik, dass der Denkmalbeirat nur einberufen werden kann und nicht in jedem Fall einberufen werden muss. Die mit der Einberufung ermöglichte Beteiligung der Bürger mit Fachkompetenz würde dem Denkmalschutz in NRW gut zu Gesicht stehen. Doch offensichtlich hat man genau davor Sorge. Anders lässt sich nicht erklären, wieso die Vertreter in diesem Gremium zu einem Drittel aus der Politik stammen und das Gremium damit so aufblähen, wie es in keinem Denkmalbeirat in Deutschland der Fall ist. Mit 43 Mitgliedern ist dieses Gremium so groß, dass eine sachgerechte Funktionsweise angezweifelt werden darf. Hinzu kommt, dass die festgelegten Organisationen im Gesetz ein wünschenswert möglichst breites Spektrum nicht abdecken und wichtige Fachverbände einfach ausklammern werden, z.B. kein Vertreter aus dem Bereich der Archäologie vorgesehen ist. Kein Wunder also, dass der Unmut darüber groß ist und die Fachleute ganzer Denkmal-Sparten sich nicht mitgenommen fühlen. 

Insgesamt ist die kurzfristige Einbringung des Gesetzesentwurfes kritisch zu sehen. Nach drei Entwurfsrunden zeigt sich das Ministerium weiterhin uneinsichtig und berücksichtigt die warnenden Stimmen der Fachexpertise und der Fachverbände leider nicht. Im Mittelpunkt des Gesetzes muss stehen, dass wir den ideellen Wert eines Denkmals schützen wollen. Diese Relikte der Vergangenheit zeugen von unserer Herkunft, Identität und Geschichte. Sie verbinden gestern und heute und bauen so eine Brücke des Verständnisses für vergangene Zeiten. Die Nutzbarmachung von Denkmälern in Form von Umwidmungen oder von kommerzieller Nutzung wie der Installation von PV-Anlagen auf den Dächern von Baudenkmälern ist konsequent abzulehnen. Es darf jedenfalls auf keinen Fall die Regel sein, denn Denkmäler haben vom Wesen her andere, erinnerungspolitische Aufgaben. Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals über dem Erhalt oder dem Wert eines Baudenkmals stehen. Daher ist an alle politischen Vertreter zu appellieren, diesen Gesetzesentwurf nicht mitzutragen und abzulehnen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Yannick Noe, M.A. 

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