Gerichtsurteil: Ablehnung der AfD-Kandidaten war rechtswidrig!

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Das Verwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung unter Anwesenheit des stv. AfD-Fraktionsvorsitzenden Ralf Dick und der Fraktionsgeschäftsführerin Irmhild Boßdorf am 15. Juni 2023 entschieden, dass die mehrmalige Ablehnung von AfD-Ausschussumbesetzungen durch die Mehrheitsfraktionen in der Landschaftsversammlung Rheinland (LVR) rechtswidrig war (Aktenzeichen: 4 K 454/23).

Zwar sei laut mündlicher Urteilsbegründung durch die Präsidentin des Verwaltungsgerichts eine „Wahl“ neuer Ausschussmitglieder nötig, aber bei einer Ablehnung müsse die Landschaftsversammlung „durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen, etwa im Rahmen eines formellen oder informellen Verständigungsverfahrens, sicherstellen, dass das Recht auf Chancengleichheit der betroffenen Fraktion weder durch ihr eigenes Verhalten noch durch das Verhalten einer oder mehrerer anderer Fraktionen bzw. einer Mehrheit von Abgeordneten beeinträchtigt werde.“ An einem solchen Verfahren habe es im vorliegenden Fall gefehlt, stattdessen sei einfach beschlossen worden, die Nachbesetzung abzulehnen. (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/11_15062023/index.php)

Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im LVR Yannick Noe:

„Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht Köln unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Das Verhalten der Mehrheitsfraktionen gegenüber der AfD war nicht nur undemokratisch, sondern auch eklatant rechtswidrig. Und das, obwohl es im Zuge des monatelangen Tauziehens nicht an eindeutigen rechtlichen Hinweisen seitens des NRW-Kommunal- und Innenministeriums gemangelt hatte. Sogar zwei Sondersitzungen des LVR wurden deshalb nötig. Trotzdem wurde von den Altparteien in der Landschaftsversammlung bedauerlicher Weise an einem grob rechtswidrigen Kurs festgehalten, nur um die AfD bei der Ausübung ihrer Oppositionsarbeit behindern zu können. Dieser demokratie- und rechtspolitische Skandal auf Kosten der Steuerzahler wird noch penibel aufgearbeitet werden müssen. Auch die CDU-Vorsitzende der Landschaftsversammlung Anne Henk-Hollstein hat heute eine peinliche juristische Niederlage einstecken müssen, aus der sie hoffentlich lernen wird. Die AfD-Fraktion fühlt sich dagegen bestätigt in ihrem Einsatz für vollständige demokratische Teilhabe und selbstverständliche Mitwirkungsrechte.“

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