Ein Kommentar des gesundheitspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im LVR, Dr. Frank Schnaack, zur aktuellen Debatte um Insekten in unserem Essen:
Die EU-Kommission hat im Laufe der Jahre auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2015/2283 vom 25.11.2015 über „neue Lebensmittel“ mehrere Durchführungsverordnungen zur Genehmigung von Insekten als Lebensmittel erlassen, zuletzt am 03.01.2023 in Form der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470.
Diese ermöglicht es Pulver aus Hausgrillen als neuartiges Lebensmittel anzuerkennen. Obwohl die notwendigen Unterlagen der beantragenden Firma (Proteinverdaulichkeit, mikrobiologische Parameter und Kontaminanten, sowie die Beschreibung des Herstellungsprozesses) nach eigener Aussage von der EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) geprüft wurden, bleiben sie allesamt unveröffentlicht. Diese Daten sowie der Herstellungsprozess zur Bewertung der Lebensmittelhygiene sind keine vertraulichen Geschäftsdaten, sondern wesentliche Parameter zur Einschätzung der Verkehrssicherheit von Lebensmitteln.
Angesichts der Gefahren, die mit einer Einnahme von Insekten als Nahrungsmittel verbunden sind, stellen sich mir daher folgende Fragen:
Warum werden diese Dokumente nicht veröffentlicht? Dies ist doch ein unterlassenes Handeln der EU-Kommission im Hinblick auf den Schutz der Bürger und die Einhaltung von Transparenz!
Wer kann Einsicht in die Dokumente nehmen und wie können sich Allergiker und andere vor Gesundheitsrisiken schützen, die mit dem Essen von Insekten verbunden sein können?
Aus welchen Gründen und anhand welcher gesetzlichen Grundlage wurde der Anfrage des Unternehmens Cricket One Co. Ltd aus Vietnam die Genehmigung zur alleinigen Vermarktung von Hausgrillen für 5 Jahre auf dem EU-Markt erteilt? Wieso vergibt eine Europäische Union, welche immer auf Wettbewerbsgleichheit setzt und diese regelmäßig innerhalb der EU-Länder anmahnt, auf einmal einen Monopolerlass?
Was uns auch sehr nachdenklich stimmt ist die Intransparenz der EU-Kommission in dieser Sache. Aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage vorhandener Gesetze hat die Cricket One Co. Ltd aus Vietnam die Genehmigung für die exklusive Vermarktung von Hausgrillen im EU-Markt für einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten?
Wie kann die EU sicherstellen, dass Insekten, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sicher für den menschlichen Verzehr sind, ohne eine vollständige Daten- und Rechtsgrundlage zu haben? Genau: gar nicht! Sollte die EU-Kommission der Ansicht sein, dass die Zulassung von Insekten in den EU-Mitgliedsstaaten angesiedelt ist, müsste dies dann nicht auch gesetzlich in jedem Mitgliedsland geregelt werden bevor überhaupt der Insektenverkauf genehmigt wird, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten?
Es ist festzustellen, dass es in der EU keine Vorschriften in Bezug auf Hygienebedingungen, Antibiotikaeinsatz, biozide Desinfektionsmittel, Restmengen oder Grenzwerten für pathogene Keime und gesundheitsschädliche Kontaminationen in Bezug auf Insekten für den menschlichen Verzehr gibt. Darüber hinaus können bakterielle und chemische Kontaminationen, die abhängig von den Hygienestandards bei der Haltung sein können, ein hohes Risiko darstellen. Da es auch keine gesetzlichen Richtlinien gibt, die eine staatliche Kontrolle ermöglichen, stellen sich uns weitere Fragen.
Wie will die EU gewährleisten, dass die in der EU in Verkehr gebrachten Insekten geeignet für den menschlichen Verzehr sind? Angesichts der fehlenden Daten- und Rechtsgrundlage kann sie dies doch überhaupt nicht sicherstellen!
Wenn die EU-Kommission der Meinung ist, dass die Sicherheit des Verbrauchers für Lebensmittelverzehr durch den jeweiligen Mitgliedsstaat geregelt sein muss, dann muss dies auch für die Zulassung von Insekten gelten. Somit würden keine Gesetzeslücken entstehen, die für die Verbrauchersicherheit gefährlich wären! Hier muss die EU-Kommission noch mächtig Nacharbeit leisten um dies für alle Mitgliedsstaaten zu klären!
Aber es kommt noch besser:
Am 5. Oktober 20015 wurde von der Kommission der Europäischen Union und der Behörde für Lebensmittelsicherheit der Europäischen Union (EFSA) eine Studie zu den potenziellen biologischen und chemischen Risiken im Zusammenhang mit Arzneimitteln in Lebensmitteln veröffentlicht. In dieser Studie werden weitere Untersuchungen, Forschungsarbeiten und Datenerhebungen zu menschlichen Infektionen, die von pathogenen Insekten (Pilz- und Hefebefall) auf den Menschen übertragen werden können, empfohlen.
Es können in Insekten Schadstoffe wie Schwermetalle oder diverse Insektenrückstände auftauchen. Außerdem kann es zu einer Übertragung von Viren aus Resten des Insektendarminhalts kommen. Weiter gibt es Recherchen zufolge keine Informationen darüber, wie man verhindern kann, dass Insekten nicht als Prionenüberträger fungieren können. Es wurde sogar vermutet, dass Antibiotika, die in der Insektenzucht Verwendung finden, zur Verschlechterung der menschlichen Immunität beitragen. Auch hier werden umfassende Studien benötigt bevor unerklärliche Antibiotikaresistenzen auftreten.
Alles in allem ist es doch sehr erschreckend, dass ab 2021 Insekten als Nahrungsmittel durch die EU-Kommission in der EU zugelassen wurden, obwohl eine erhebliche Gefahr für die Verbraucher bis heute nicht ausgeschlossen werden kann und die EU Anfang 2023 den Insektenimport durch die Durchführungsverordnungen zur Genehmigung von Insekten als Lebensmittel (EU) 2017/2470 erweitert hat.
Auch ist die CO2-Reduktion durch Insektenverzehr ein Märchen! In dem EFSA-Bericht steht: „Die Umweltauswirkungen der Insektenzucht in Bezug auf Ressourcenverbrauch und Produktion hängen von der Art des Insekts, der Verwendung des Substrats als Nahrung und anderen Effekten ab, müssen aber mit anderen Tierproduktionssystemen verglichen werden.“ Fazit: die Insekten haben keinen besseren „ökologischen oder CO2“-Fußabdruck.
Aber wenn es nur der CO2-Wert wäre. Man muss sich auch fragen, wie die EU-Kommission damit umgeht, dass außerhalb der EU Insekten auf menschlichem Dung aufgezogen werden dessen Zusammensetzung nicht bekannt ist. Damit noch nicht genug, kündigte die EU vor einiger Zeit ihre Lebensmittelstrategie „Vom-Hof-auf-den Tisch“ an um eine Verbesserung der Nachhaltigkeit auf dem Bereich des Tierhaltungssektors zu erzielen. Soll dies demnächst auch für Insekten gelten? Schließlich werden diese, wie oben erwähnt, aus Drittstaaten importiert. Somit gelangen auch die dortigen Umweltrisiken zu uns direkt auf den Mahlzeitentisch.
Und wenn wir schon bei der Europäischen Union als Wirtschaftsgemeinschaft zum Schutz der eigenen Wirtschaftsinfrastruktur sind kommt noch eine gute Frage zum Schluss: „Wie will die Kommission eine Benachteiligung der Nutztierhaltenden Landwirte innerhalb der EU mit dieser Schwachsinnpolitik vermeiden?“
Fragen also die offen bleiben und erst einmal beantwortet werden müssen bevor wir überhaupt darüber nachdenken Insekten zu essen. Da bleibt man doch besser bei seinem Rührei mit Schinken!