Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat der AfD-Fraktion in der Landschaftsversammlung entgegen der üblichen Usancen die Vergabe von LVR-Räumlichkeiten für zwei geplante Tagungen verweigert. Gegen diese Entscheidung hat die AfD-Fraktion nun vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.
Zu den Hintergründen der juristischen Auseinandersetzung und ihrer politischen Einordnung erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Yannick Noe:
„Die AfD-Fraktion plant für November und Dezember eine kommunalpolitische und eine gesundheitspolitische Vortrags- und Diskussionsveranstaltung. Dafür haben wir gemäß den LVR-Regeln bereits Ende September entsprechend große Säle in den LVR-Liegenschaften in Köln-Deutz angefragt. Diese wurden nun nach längerer Hinhaltetaktik offiziell verweigert.
Damit versucht die Verwaltungsspitze des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) erneut die Arbeit der AfD-Fraktion in der Landschaftsversammlung rechtswidrig zu behindern. Auf die gleiche Weise wurde schon im Sommer ein jugendpolitischer Kongress der Fraktion wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn sabotiert.
Dieses Mal ticken die Uhren aber anders und es besteht noch ausreichend Zeit für unseren Rechtsbeistand, diese politisch motivierte Diskriminierung gerichtlich unterbinden zu lassen. Aufgrund der klaren Rechtslage und dem unstreitigen Gleichbehandlungsgebot aller Fraktionen durch den LVR erwarten wir die gerichtliche Entscheidung mit großer Zuversicht.
Gleichzeitig bedauern wir diese unsachliche Zuspitzung ausdrücklich. Denn bereits mehrfach hat unsere Fraktion gezeigt, dass wir nur regelkonforme Veranstaltungen mit klarem Bezug zur Fraktionsarbeit in den Räumen des LVR durchführen – so zuletzt bei einem vielbeachteten Symposium zum Denkmalschutz im LVR-Horionhaus in Köln-Deutz.
Warum die Verwaltungsspitze des LVR es nun trotzdem auf eine gerichtliche Schlappe ankommen lässt, erschließt sich uns nicht wirklich. Wir können dahinter nur starken politischen Druck der Altparteien vermuten. Denn die Mehrheitsfraktionen betrachten die gleichsam sachbezogene wie öffentlichkeitswirksame Arbeit der AfD-Fraktion im LVR mit zunehmender Sorge. Eine aus ihrer Sicht zugegebener Maßen berechtigte Sorge, denn damit festigt und untermauert die AfD auch auf dieser politischen Ebene ihren Mitwirkungs- und Gestaltungsanspruch!“