AfD wehrt sich gegen diffamierende Vorlage im LVR-Inklusionsausschuss

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Eine erneute Diffamierung der AfD in einer LVR-Vorlage blieb letzte Woche im Inklusionsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland nicht unwidersprochen. Alexander Schaary, Mitglied der AfD-Fraktion im LVR und studierter Historiker, verwahrte sich unter teils heftigen Protesten der Altparteienvertreter gegen diese billige und ahistorische Stimmungsmache. Hier der volle Wortlaut seines Redebeitrages:

Alexander Schaary

Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist eine riesige Unverschämtheit, die AfD als „rechtsextreme politische Partei“ zu bezeichnen (Vorlage Nr. 15/2430, Seite 10) und zu behaupten, das Parteiprogramm beruhe auf einem „national-ethnischen Konzept“. Zum Vorwurf des Rechtsextremismus zitiere ich den aktuellen Verfassungsschutzbericht: „Es besteht weiterhin eine Heterogenität innerhalb der Partei, sodass nicht alle Parteimitglieder als Anhänger extremistischer Strömungen betrachtet werden können.“ Innenminister Reul erklärte in einer vergangenen Sitzung des Innenausschusses des Landtags NRW auf Nachfrage, dass es keine Hinweise auf rechtsextremistische Bestrebungen in der AfD NRW gäbe.

Zum „national-ethnischen Konzept“: Hat der UN-Fachausschuss sich überhaupt mal die Mühe gemacht, das Parteiprogramm zu lesen? Anscheinend nicht, denn in der Vorlage heißt es „Berichten zufolge“. Besser wäre es, direkt die Quelle zu lesen, anstatt Unwahrheiten zu verbreiten. Alternativ kann man sich auch die „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ der AfD zu Gemüte führen. Kleine Kostprobe: „Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ Das kann ich uneingeschränkt unterschreiben. Und weiter auch aus der Erklärung, da wird über einen UN-Fachausschuss sprechen: „Es gibt kein Menschenrecht auf Migration in das Land der eigenen Wahl. Sehr wohl aber gibt es das Recht „eines jeden Volkes, seine kulturelle Identität zu erhalten und zu schützen“, wie es die UN-Erklärung von Mexiko-City über Kulturpolitik 1982 eindeutig festgestellt hat.

Ich verwehre mich gegen Unterstellungen, die AfD sei „rechtsextrem“ und vertrete ein „national-ethnisches Konzept“. Der väterliche Teil meiner Familie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus Oberschlesien vertrieben. In der alten Heimat sah und beschimpfte man sie als Deutsche, in Deutschland hingegen verachtete und beschimpfte man sie als „Wasserpolaken“.

Dennoch fanden sie wie viele andere Vertriebene und Einwanderer eine neue Heimat in Deutschland. Ich bin mit einer Ausländerin verheiratet, die in Deutschland studiert hat, arbeitet und Steuern zahlt. Meine Kinder werden bilingual aufwachsen. Viele AfD-Parteifreunde haben Migrationshintergrund, da auch gut integrierte Migranten und Deutsche mit Migrationshintergrund erkennen, dass die AfD ein gutes politisches Angebot an die Bürger macht. Das kann man an den Wahlergebnissen und den Umfragen erkennen. Die Offenheit schlägt sich auch in dem Anteil der Bundestagsabgeordneten mit Migrationshintergrund nieder. Der Anteil der Abgeordneten mit Migrationshintergrund liegt in der AfD-Bundestagsfraktion bei 7,2% und damit höher als bei den Fraktionen FDP und der Union. Denken Sie mal darüber nach.

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