LVR darf notleidende Kommunen nicht über Gebühr belasten!

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Die AfD-Fraktion im LVR hat sich nach einer Haushaltsklausur darauf festgelegt, den aktuellen Entwurf zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 abzulehnen. Insbesondere die geplante Mehrbelastung der Mitgliedskommunen durch eine Erhöhung der LVR-Umlage auf über 16 % wird von der AfD kategorisch abgelehnt. Die diesbezüglichen Bedenken konnten auch von LVR-Kämmerer Tilman Hillringhaus nicht ausgeräumt werden, der auf Einladung der AfD-Fraktion die Planungen auf der Tagung aus Verwaltungssicht vorgestellt hatte.

Ihre Kritikpunkte hat die AfD-Fraktion anschließend auch als eigenen Antrag in die weiteren Haushaltsplanberatungen eingebracht. Darin stellt die AfD darauf ab, dass der LVR seine finanziellen Mittel in erheblichem Umfang über die Landschaftsumlage erhält, welche von den Kommunen und Kreisen getragen wird. Angesichts der angespannten finanziellen Situation vieler Kommunen ist jede weitere Erhöhung Gift für die kommunale Familie im Rheinland. In diesem Sinne muss der Umlagesatz zumindest unter der 16 %-Marke gehalten werden.

Für das Haushaltsjahr 2025 wären dafür 72 Millionen Euro an Einsparungen gegenüber dem bisherigen Haushaltsentwurf erforderlich. Dies kann durch die Ermittlung und Anwendung eines entsprechend großen globalen Minderaufwandes erreicht werden. Insbesondere in folgenden Bereichen besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, Sparpotentiale zu realisieren:

1. Striktes Controlling bei der Art und Weise der Umsetzung von gesetzlichen Pflichtaufgaben: Die Ausgaben der Eingliederungshilfe machen einen großen Anteil des LVR-Haushalts aus. Hier sind umfassende Prüfungen auf Kosteneffizienz und Notwendigkeit bei der Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme erforderlich, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und nennenswerte Einsparungen zu erzielen.

2. Einstellungsstopp: Durch den temporären Verzicht von Neueinstellungen kann ein erheblicher Beitrag zur Kostensenkung geleistet werden, ohne die Kernaufgaben des LVR zu beeinträchtigen.

3. Beförderungsstopp: Die zeitlich befristete Aussetzung von Beförderungen reduziert die Personalkosten nachhaltig und schont den Haushalt.

4. Kappung ideologischer Projekte: Zahlreiche Projekte des LVR gehen über die eigentlichen Pflichtaufgaben hinaus und folgen ideologischen Zielsetzungen. Diese Projekte sollten konsequent eingestellt werden, um Mittel für wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben freizusetzen.

Mit diesem, nun von der AfD-Fraktion beantragten Maßnahmenbündel wäre ein Einfrieren der Landschaftsumlage auf höchstens 15,9% realisierbar. Der LVR würde damit die weitere Mehrbelastung für die Mitgliedskommunen deutlich reduzieren und ein klares Zeichen der Haushalts- und Aufgabendisziplin setzen.

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