AfD-Umbesetzungen im LVR müssen bis Ende März erfolgen!

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Das NRW-Innenministerium hat der Blockade- und Hinhaltetaktik der Altparteien in der Landschaftsversammlung Rheinland in Sachen AfD-Ausschussumbesetzungen ein Ende gesetzt: Laut Verfügung vom 24. Februar wurde vom Ministerium die Rechtswidrigkeit der bisherigen Beschlüsse der Landschaftsversammlung festgestellt. Bis spätestens 1. April 2023 muss nun die Landschaftsversammlung alle von der AfD-Fraktion beantragten Neu- und Umbesetzungen wie gewünscht beschließen.

Andernfalls hat das Ministerium bereits die Durchsetzung geltenden Rechts durch eine ministerielle Ersatzvornahme angekündigt, da es nicht länger zumutbar sei, „eine rechtswidrige Ausschussbesetzung und die damit verbundene Hinderung einer Minderheit an der schutzwürdigen Wahrnehmung ihrer Rechte so lange hinzunehmen, bis eine verwaltungsgerichtliche Klärung erreicht werden kann“. Die bisherige Blockadehaltung der Mehrheitsfraktionen hätte das „Spiegelbildlichkeitsprinzip“ der demokratisch bestimmten Sitzverteilung in der Landschaftsversammlung in den Ausschüssen rechtswidrig ausgehebelt.

„Das Ministerium bestätigt damit in erfreulicher Deutlichkeit zu 100 Prozent unsere Rechtsauffassung und die gängige Rechtsprechung“, kommentiert der AfD-Fraktionsvorsitzende Yannick Noe diese letzte Fristsetzung für die Altparteien in der Landschaftsversammlung. „Für jeden, der es wissen wollte, war dieser Ausgang von vorne herein klar. Aber die Mehrheitsfraktionen haben wider besseren Wissens getrickst und blockiert, nur um die unbequeme Oppositionsarbeit der AfD-Fraktion so lange wie irgendwie möglich zu behindern. Dabei war es ihnen offenbar egal, dass der größte Schaden dem Steuerzahler – Stichwort LVR-Sondersitzung – sowie dem Demokratie- und Rechtstaatprinzip entstanden ist. Wir sind deshalb froh und dankbar, dass diese Farce nun kurzfristig und noch vor Ende einer verwaltungsgerichtlichen Klärung vom Ministerium beendet wurde.“ 

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